Rechtliches

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UpGrid AG
Stand: 31.12.2024
Version 1.0

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der UpGrid AG, Neugasse 28, 6340 Baar, Schweiz (nachfolgend "UpGrid"), und ihren Kund*innen. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, einschliesslich digitaler Leistungen über die UpGrid-Plattform oder App. Die AGB sowie alle in ihnen verwiesenen Anhänge sind integrierender Bestandteil des Vertrags. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch UpGrid akzeptiert wurden.

 

2. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand und Abtretung von Ansprüchen

Angebote von UpGrid sind freibleibend und unverbindlich. UpGrid behält sich das Recht vor, eine Offerte zurückzuziehen oder von einem Vertrag zurückzutreten, wenn ein vorgesehener Lieferant den Auftrag nicht zu den angebotenen Konditionen ausführen kann. Dies gilt insbesondere für Angebote in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe, Material oder Gewicht bleiben jederzeit vorbehalten, sofern sie die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen. Jegliche Angaben in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website stellen keine verbindlichen Leistungszusagen dar und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Modellprognosen stellen weder Zusicherungen noch Garantien dar. UpGrid übernimmt keinerlei Haftung für Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlich erzielten wirtschaftlichen Ergebnissen. Kundinnen sind verpflichtet, sich über aktuelle Rahmenbedingungen eigenständig zu informieren und ihre Endkundinnen entsprechend aufzuklären.

Die Bestellung oder Annahme eines Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern nicht anders angegeben, kann UpGrid dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen annehmen – schriftlich oder durch Lieferung der Ware. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellbestätigung bezeichneten Leistungen. Die Auswahl technischer Komponenten erfolgt ausschliesslich durch UpGrid.

UpGrid kann Subunternehmer zur Vertragserfüllung beiziehen. Kund*innen dürfen Rechte und Pflichten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von UpGrid übertragen oder abtreten. Ein Vertrag kommt im Weiteren zustande durch: Registrierung und Zustimmung zu den AGB, Beitritt zu einer LEG, ZEV oder vZEV, Kauf eines Produkts durch Zahlung der Rechnung, schriftliche Individualvereinbarung, oder spätestens mit der Nutzung der Software durch den Kunden.

Als Kundin gilt die im Benutzerkonto als Rechnungskontakt hinterlegte juristische oder natürliche Person. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, bestätigt die registrierende Person mit der Zustimmung zu den AGB, dass sie zur Vertretung berechtigt ist. Ist der Kunde anhand der Kontoangaben nicht eindeutig identifizierbar, gilt der/die Inhaberin der verknüpften E-Mail-Adresse als Vertragspartner*in. UpGrid kann zusätzliche Identifikationsdokumente verlangen und bis zum Abschluss der Verifikation das Benutzerkonto vorläufig sperren.

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Energiedatenabrechnung) verlängern sich automatisch, sofern sie nicht unter Einhaltung der entsprechenden Frist gekündigt werden.

UpGrid behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungserbringung einzustellen, wenn die zur Durchführung einer Energiegemeinschaft (ZEV, vZEV oder LEG) erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen nicht erreicht wird. Darüber hinaus kann UpGrid die Zusammenarbeit jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die nachhaltige Verletzung vertraglicher Pflichten oder gesetzlicher Vorschriften durch den Kunden, technische oder regulatorische Unmöglichkeit der Umsetzung sowie Gefährdung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts.

 

3. Leistungen von UpGrid

UpGrid betreibt eine Plattform für dezentrale Energieprodukte. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung und Betreuung von lokalen Energiegemeinschaften (LEG), Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV). Die regulatorischen Rahmenbedingungen für diese Modelle unterliegen laufenden Anpassungen. UpGrid weist ausdrücklich darauf hin, dass es rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieser Regelungen geben kann. Die Nutzung der angebotenen Modelle erfolgt daher auf eigenes Risiko der Kund*innen. Weitere Leistungen sind:

  • Betrieb und Wartung von Energie- und Abrechnungssystemen,

  • Bereitstellung von Daten für Nutzerinnen und Eigentümerinnen,

  • Abrechnung von Stromverbrauch und -produktion für Mieter*innen,

  • Integration von Messdaten (via Drittanbieter oder UpGrid-Hardware),

  • Hosting der Daten in der Schweiz, im EWR, oder einem gleichwertig geschützten Drittland.

 

4. Eigentumsrechte an Software und Daten

Alle Rechte an der Plattform, App, APIs, Dokumentationen und sonstigen geistigen Eigentumswerten (insb. Urheberrechte) liegen ausschliesslich bei UpGrid oder deren Lizenzgebern. Kund*innen erhalten ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Es erfolgt keine Übertragung von Immaterialgüterrechten. Reverse Engineering, Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede anderweitige kommerzielle oder technische Nutzung der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von UpGrid untersagt. Sämtliche von Kund*innen generierten oder hochgeladenen Daten (z. B. Messdaten, Nutzerinformationen, Berichte) bleiben deren Eigentum. UpGrid erhält ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung sowie zur anonymisierten statistischen Auswertung zur Optimierung der Dienste. Ein Anspruch auf Datenherausgabe in strukturierter Form besteht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

 

5. Energieabrechnung für Dritte (z. B. Mieter*innen)

Sofern UpGrid durch Eigentümerinnen oder Verwaltungen beauftragt wird, Abrechnungen für Bewohnerinnen zu erstellen, gelten folgende Zusatzregelungen:

  • Eigentümer*innen stellen sicher, dass entsprechende Vollmachten und Datenschutzfreigaben vorliegen;

  • Bewohner*innen erhalten individuelle Zugänge zur Plattform oder zur Einsicht per PDF;

  • Es gelten separate Datenschutzhinweise für Endnutzer.

 

6. Plattformzugang und Nutzungsregeln

  • Jeder Benutzerzugang ist personenbezogen. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt.

  • Die Plattform darf nicht zur Störung, Überlastung oder Manipulation von Daten, Systemkomponenten oder Schnittstellen verwendet werden.

  • UpGrid behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ohne Vorankündigung den Zugang zu sperren, Daten zu sichern und rechtliche Schritte einzuleiten. Allfällige dadurch entstehende Kosten sind vom Nutzer zu tragen.

 

7. Verfügbarkeit und Haftung

UpGrid behält sich das Recht vor, Funktionen oder Zugänge jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen oder zu deaktivieren. UpGrid haftet ausschliesslich für direkte Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden oder Schäden durch Drittanbieter – ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist auf das Fünffache der im Vorjahr durch den Kunden bezahlten Entgelte begrenzt. UpGrid übernimmt keine rechtliche Beratung.

 

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung unter www.upgrid.ch/privacy-policy. UpGrid fungiert bei Energieabrechnung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.

 

9. Preise, Kreditwürdigkeit und Preisanpassungen

  • Die angegebenen Preise verstehen sich pro Produkt- oder Nutzungseinheit, exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Massgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

  • Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von UpGrid ist die uneingeschränkte Kreditwürdigkeit des Kunden. Bei negativen Bonitätsauskünften kann UpGrid Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

  • Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, fehlender Sicherheit oder Insolvenzgefahr kann UpGrid den Vertrag fristlos kündigen. Der hieraus entstehende Schaden ist vom Kunden zu tragen.

  • UpGrid behält sich das Recht vor, Preise mit einer Frist von 30 Tagen auf den nächsten Monatsbeginn anzupassen. Änderungen werden elektronisch oder auf der Plattform kommuniziert.

 

10. Widerruf und Kündigung

  • Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausschliesslich bei Verträgen mit Konsument*innen im Sinne von Art. 2 lit. a UWG. Ein Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss mitzuteilen und bedarf der Schriftform. Bei Verträgen mit Unternehmen ist ein Widerruf ausgeschlossen.

  • Bei Insolvenz oder Liquidation von UpGrid können laufende Verträge fristlos gekündigt werden.

  • Bei Vertragsverletzung kann UpGrid ohne Frist kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden vollständig zu vergüten. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

11. Zusatzleistungen und Nebenkosten

Zusätzliche, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Dienstleistungen werden gemäss jeweils gültiger Preisliste der UpGrid AG separat verrechnet. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschliessend:

  • Versand von Rechnungen per E-Mail oder eBill: CHF 0.00 / Sendung

  • Postversand von Rechnungen: CHF 2.75 / Sendung

  • Postversand von Zahlungserinnerungen: CHF 8.75 / Sendung

  • Internetverbindung (SIM-Karte): CHF 12.50 / Monat und Karte

  • Bearbeitung eines Mieterwechsels: CHF 50.00 / Wechsel

  • Nachforschungen infolge nicht oder verspätet gemeldeter Mieter-, Eigentümer- oder Rechnungsempfängerwechsel: CHF 160.00 / Stunde

 

Preisanpassungen bleiben vorbehalten Die jeweils aktuelle Preisliste ist integrierender Bestandteil dieser AGB und unter www.upgrid.ch/pricing abrufbar.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Baar, ZG, Schweiz.

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von UpGrid.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

  • UpGrid ist berechtigt, diese AGB sowie alle Anhänge jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kund*innen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten elektronisch bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs kann UpGrid das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

 

Kontakt:
UpGrid AG, Neugasse 28, 6340 Baar